8 U 51/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-21, 8 U 51/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 51/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-21
Aktenzeichen: 8 U 51/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1221.8U51.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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