-20 U 58/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-18, -20 U 58/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-18, -20 U 58/15
-20 U 58/15Obergericht18.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — -20 U 58/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-18
Aktenzeichen: -20 U 58/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1218.20U58.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: Ziff. A.2.2.2 AKB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Februar 2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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