Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-15, 28 W 41/15

28 W 41/15Obergericht15.12.2015

Regest

An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 W 41/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: 28 W 41/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1215.28W41.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: ZPO § 93; § 494a ZPO

Leitsätze

An einem Anlass zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das im schriftlichen Verfahren ergangene Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 23.10.2015 im Kostenausspruch abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 1 OH 4/14 Landgericht Bielefeld trägt der Kläger.

Dem Kläger werden auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf bis 7.000 € festgesetzt.

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