9 U 116/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-04, 9 U 116/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-04, 9 U 116/15
9 U 116/15Obergericht04.12.2015
Regest
Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, wenn das Gericht in Bezug auf einen einheitlichen Anspruch (hier Schmerzensgeld) durch echtes und unechtes Versäumnisurteil entscheidet, gegen das sich Einspruch und Berufung richten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 116/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 9 U 116/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1204.9U116.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 301, 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO
Leitsätze
Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, wenn das Gericht in Bezug auf einen einheitlichen Anspruch (hier Schmerzensgeld) durch echtes und unechtes Versäumnisurteil entscheidet, gegen das sich Einspruch und Berufung richten.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.04.2015 verkündete Teil-Endurteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (2 0 360/14) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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