2 Ausl. 131/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 2 Ausl. 131/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 2 Ausl. 131/15
2 Ausl. 131/15Obergericht01.12.2015
Regest
Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn zur Strafvollstreckung. Belastbare und ausreichende Zusicherung des Ungarischen Justizministeriums hinsichtlich menschenrechtskonformer Haftbedingungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 131/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-01
Aktenzeichen: 2 Ausl. 131/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1201.2AUSL131.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG §§ 29, 32, 73; EMRK Art. 6
Leitsätze
Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn zur Strafvollstreckung. Belastbare und ausreichende Zusicherung des Ungarischen Justizministeriums hinsichtlich menschenrechtskonformer Haftbedingungen.
Tenor
Die Auslieferung des Verfolgten nach Ungarn zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen der ihm im Europäischen Haftbefehl des Landgerichts Miskolc vom 13.05.2015 (Az. Szv. 3570/2012 und Szv. 1922/2014) zur Last gelegten Straftaten ist zulässig.
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