Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-01, 2 Ausl. 131/15

2 Ausl. 131/15Obergericht01.12.2015

Regest

Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn zur Strafvollstreckung. Belastbare und ausreichende Zusicherung des Ungarischen Justizministeriums hinsichtlich menschenrechtskonformer Haftbedingungen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 131/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: 2 Ausl. 131/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1201.2AUSL131.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG §§ 29, 32, 73; EMRK Art. 6

Leitsätze

Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn zur Strafvollstreckung. Belastbare und ausreichende Zusicherung des Ungarischen Justizministeriums hinsichtlich menschenrechtskonformer Haftbedingungen.

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten nach Ungarn zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen der ihm im Europäischen Haftbefehl des Landgerichts Miskolc vom 13.05.2015 (Az. Szv. 3570/2012 und Szv. 1922/2014) zur Last gelegten Straftaten ist zulässig.

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