34 U 105/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-26, 34 U 105/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-26, 34 U 105/15
34 U 105/15Obergericht26.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 105/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-26
Aktenzeichen: 34 U 105/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1126.34U105.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Februar 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 3 O 467/13 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist – ebenso wie nunmehr das angefochtene Urteil – ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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