Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-25, 31 U 182/15

31 U 182/15Obergericht25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 182/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 31 U 182/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1125.31U182.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, weil er seine Berufung gegen das am 01.09.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (014 O 96/15) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 516 Abs. 3 ZPO.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 1.600,00 EUR festgesetzt.

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