Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-25, 12 U 62/14

12 U 62/14Obergericht25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 62/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 12 U 62/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1125.12U62.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. März 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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