Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-19, 3 WF 211/15

3 WF 211/15Obergericht19.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 211/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-19

Aktenzeichen: 3 WF 211/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1119.3WF211.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 09.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 05.10.2015 (10 F 564/15) aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 4 ZPO).

Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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