3 WF 211/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-19, 3 WF 211/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-19, 3 WF 211/15
3 WF 211/15Obergericht19.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 211/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 3 WF 211/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1119.3WF211.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 09.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 05.10.2015 (10 F 564/15) aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 4 ZPO).
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
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