32 SA 53/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-19, 32 SA 53/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-19, 32 SA 53/15
32 SA 53/15Obergericht19.11.2015
Regest
Zu Gerichtsstandsbestimmung in einem Fall, in dem Anlageberater und Anlagebank als Gesamtschuldner auf Schadensersatz aus dem „Anlageberatungsvertrag“ in Anspruch genommen werden und ein gemeinsamer Gerichtstand aus den §§ 29, 29c, 32, 32b ZPO nicht sicher feststellbar ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 53/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 32 SA 53/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1119.32SA53.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO 29, 29c, 32, 32b ZPO
Leitsätze
Zu Gerichtsstandsbestimmung in einem Fall, in dem Anlageberater und Anlagebank als Gesamtschuldner auf Schadensersatz aus dem „Anlageberatungsvertrag“ in Anspruch genommen werden und ein gemeinsamer Gerichtstand aus den §§ 29, 29c, 32, 32b ZPO nicht sicher feststellbar ist.
Tenor
Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht Münster bestimmt.
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