Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-13, 3 UF 9/14

3 UF 9/14Obergericht13.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 9/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-13

Aktenzeichen: 3 UF 9/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1113.3UF9.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller vom 27.12.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Ahaus vom 09.12.2013 wird im Verfahren nach § 68 Abs.3 S.2 FamFG zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.

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