3 UF 9/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-13, 3 UF 9/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 9/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-13
Aktenzeichen: 3 UF 9/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1113.3UF9.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller vom 27.12.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Ahaus vom 09.12.2013 wird im Verfahren nach § 68 Abs.3 S.2 FamFG zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.
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