20 U 11/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-13, 20 U 11/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 11/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-13
Aktenzeichen: 20 U 11/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1113.20U11.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 15 Ziff. 1 b) ALB 2008, § 4 Ziff. 1 lit. a ALB 2008
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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