Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-12, 27 U 52/15

27 U 52/15Obergericht12.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 52/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-12

Aktenzeichen: 27 U 52/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1112.27U52.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2015 verkündete Urteil der 102. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 96.805,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 3,99 Prozentpunkten seit dem 25.09.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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