Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-12, 10 W 70/15

10 W 70/15Obergericht12.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 70/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-12

Aktenzeichen: 10 W 70/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1112.10W70.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Lemgo vom 09.03.2015 (17b Lw 110/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) und 2) werden der Beteiligten zu 3) auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

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