Oberlandesgericht Hamm, 2015-11-06, 26 U 40/14

26 U 40/14Obergericht06.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 40/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-06

Aktenzeichen: 26 U 40/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1106.26U40.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. Februar 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund - 2 O 421/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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