Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-30, 25 U 87/13

25 U 87/13Obergericht30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 87/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 25 U 87/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1030.25U87.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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