Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-30, 20 U 190/13

20 U 190/13Obergericht30.10.2015

Regest

Eine langfristige Auslandskrankenversicherung kann dem Versicherungsnehmer die Kosten für einen Rückflug nach Deutschland zu erstatten haben, wenn seine notwendige medizinische Behandlung im Ausland nicht gewährleistet ist

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 190/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 20 U 190/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1030.20U190.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Eine langfristige Auslandskrankenversicherung kann dem Versicherungsnehmer die Kosten für einen Rückflug nach Deutschland zu erstatten haben, wenn seine notwendige medizinische Behandlung im Ausland nicht gewährleistet ist

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.06.2013 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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