Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-28, 31 W 80/15

31 W 80/15Obergericht28.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 80/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-28

Aktenzeichen: 31 W 80/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1028.31W80.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.10.2015 gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 30.09.2015 wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf § 127 Abs. 4 ZPO nicht veranlasst.

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