31 W 80/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-28, 31 W 80/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 W 80/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-28
Aktenzeichen: 31 W 80/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1028.31W80.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 06.10.2015 gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 30.09.2015 wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf § 127 Abs. 4 ZPO nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.