Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-26, 31 U 85/15

31 U 85/15Obergericht26.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 85/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-26

Aktenzeichen: 31 U 85/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1026.31U85.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 276/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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