Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-23, 26 U 73/15

26 U 73/15Obergericht23.10.2015

Regest

Ist präoperativ bei einer Zwerchfelloperation mit der Einbringung eines Netzes zu rechnen, so ist der Patient darüber aufzuklären. Dabei ist es nicht angezeigt, eine Entweder/Oder-Entscheidung herbeizuführen. Erforderlich ist, dass der Patient dem Arzt die intraoperative Freiheitsentscheidung einräumt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 73/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-23

Aktenzeichen: 26 U 73/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1023.26U73.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 823 BGB

Leitsätze

Ist präoperativ bei einer Zwerchfelloperation mit der Einbringung eines Netzes zu rechnen, so ist der Patient darüber aufzuklären. Dabei ist es nicht angezeigt, eine Entweder/Oder-Entscheidung herbeizuführen. Erforderlich ist, dass der Patient dem Arzt die intraoperative Freiheitsentscheidung einräumt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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