Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-22, 28 U 18/15

28 U 18/15Obergericht22.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 18/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-22

Aktenzeichen: 28 U 18/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1022.28U18.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.12.2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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