31 W 73/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-21, 31 W 73/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 W 73/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: 31 W 73/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1021.31W73.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin werden die Streitwertfestsetzungsbeschlüsse der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold vom 18.08.2015 und 23.09.2015, Az. 12 O 51/15, abgeändert.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 366.787,45 € festgesetzt, der Gegenstandswert des Vergleichs auf 1.626.328,99 €.
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold vom 18.08.2015, Az. 12 O 51/15, wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
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