31 U 56/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-21, 31 U 56/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 56/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: 31 U 56/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1021.31U56.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 18.2.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Az.: 11 O 141/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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