Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-19, 31 W 68/15

31 W 68/15Obergericht19.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 68/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: 31 W 68/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1019.31W68.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Kläger vom 03.09.2015 gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 24.08.2015 wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts vom 10.09.2015 zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf § 68 Abs. 3 S. 2 GKG entbehrlich.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.