28 U 158/12•Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-15, 28 U 158/12
Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-15, 28 U 158/12
28 U 158/12Obergericht15.10.2015
Regest
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Zu konstruktiven Besonderheiten eines Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Regennässe in Abgrenzung zu einem Sachmangel
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 158/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-15
Aktenzeichen: 28 U 158/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1015.28U158.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434; BGB § 433
Leitsätze
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Zu konstruktiven Besonderheiten eines Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Regennässe in Abgrenzung zu einem Sachmangel
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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