Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-15, 28 U 158/12

28 U 158/12Obergericht15.10.2015

Regest

Rücktritt vom Neuwagenkauf: Zu konstruktiven Besonderheiten eines Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Regennässe in Abgrenzung zu einem Sachmangel

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 158/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-15

Aktenzeichen: 28 U 158/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1015.28U158.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 434; BGB § 433

Leitsätze

Rücktritt vom Neuwagenkauf: Zu konstruktiven Besonderheiten eines Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Regennässe in Abgrenzung zu einem Sachmangel

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Juli 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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