Oberlandesgericht Hamm, 2015-10-06, 28 U 152/14

28 U 152/14Obergericht06.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 152/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-06

Aktenzeichen: 28 U 152/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1006.28U152.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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