2 Ausl. 126/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-29, 2 Ausl. 126/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-29, 2 Ausl. 126/15
2 Ausl. 126/15Obergericht29.09.2015
Regest
Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 126/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-29
Aktenzeichen: 2 Ausl. 126/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0929.2AUSL126.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: §§ 73, 79, 81, 83a, 83b IRG
Leitsätze
Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.
Tenor
1.) Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Untersuchungsrichteramts beim Gericht Lecce vom 13.07.2015 (Aktenzeichen: 106/2015 RGNR, Nr. 1/15 DDA, Nr. 4608/15 R. GIP, Nr. 59/15 O.C.C.) zur Last gelegten Taten ist zulässig.
2.) Die Einwendungen des Verfolgten gegen den förmlichen Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 20.08.2015 sowie den Vollzug der Auslieferungshaft werden zurückgewiesen.
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