2 Ausl. 125/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-29, 2 Ausl. 125/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-29, 2 Ausl. 125/15
2 Ausl. 125/15Obergericht29.09.2015
Regest
Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 125/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-29
Aktenzeichen: 2 Ausl. 125/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0929.2AUSL125.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: §§ 73, 79, 81, 83a, 83b IRG
Leitsätze
Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.
Tenor
Die Auslieferung des Verfolgten zur Strafverfolgung nach Italien wegen der ihm in Europäischen Haftbefehl des Untersuchungsrichteramts beim Gericht Lecce vom 13.07.2015 (Aktenzeichen: 106/2015 RGNR, Nr. 1/15 DDA, Nr. 4608/15 R. GIP, Nr. 59/15 O.C.C.) vorgeworfenen Taten ist zulässig.
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