Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-29, 2 Ausl. 125/15

2 Ausl. 125/15Obergericht29.09.2015

Regest

Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 125/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 2 Ausl. 125/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0929.2AUSL125.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: §§ 73, 79, 81, 83a, 83b IRG

Leitsätze

Ein syrischer Staatsangehöriger darf aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden.

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten zur Strafverfolgung nach Italien wegen der ihm in Europäischen Haftbefehl des Untersuchungsrichteramts beim Gericht Lecce vom 13.07.2015 (Aktenzeichen: 106/2015 RGNR, Nr. 1/15 DDA, Nr. 4608/15 R. GIP, Nr. 59/15 O.C.C.) vorgeworfenen Taten ist zulässig.

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