17 U 127/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-24, 17 U 127/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-24, 17 U 127/14
17 U 127/14Obergericht24.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 127/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-24
Aktenzeichen: 17 U 127/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0924.17U127.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung nach einstimmiger Überzeugung des Senats keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegen.
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