Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-18, 24 U 76/13

24 U 76/13Obergericht18.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 76/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-18

Aktenzeichen: 24 U 76/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0818.24U76.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage bleibt abgewiesen.

Die Widerklage bleibt bzw. wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 71 % und dem Beklagten zu 29 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.