24 U 76/13•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-18, 24 U 76/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 76/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-18
Aktenzeichen: 24 U 76/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0818.24U76.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage bleibt abgewiesen.
Die Widerklage bleibt bzw. wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 71 % und dem Beklagten zu 29 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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