Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-10, 1 WF 104/14

1 WF 104/14Obergericht10.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 104/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-10

Aktenzeichen: 1 WF 104/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0710.1WF104.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte T vom 13.03.2014 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Halle vom 21.02.2014 in der Fassung der Teil-Abhilfeentscheidung vom 01.04.2014 weiter abgeändert.

Der Verfahrenswert für die geltend gemachte Nutzungsentschädigung wird auf 14.802,50 € festgesetzt; insgesamt ergibt sich ein Verfahrenswert von 24.802,50 €.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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