15 W 122/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-10, 15 W 122/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-10, 15 W 122/14
15 W 122/14Obergericht10.07.2014
Regest
Zur Unterhaltsänderung einer Grunddienstbarkeit: § 877 BGB regelt eine nachträgliche Abwandlung der Befugnisse des Berechtigten, die unter Wahrung der Identität des bestehenden Rechts weder Begründung, Übertragung, Belastung noch Aufhebung ist. § 877 BGB regelt nicht Änderungen, die die Rechtsinhaberschaft betreffen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 122/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-10
Aktenzeichen: 15 W 122/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0710.15W122.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 873, 877
Leitsätze
Zur Unterhaltsänderung einer Grunddienstbarkeit: § 877 BGB regelt eine nachträgliche Abwandlung der Befugnisse des Berechtigten, die unter Wahrung der Identität des bestehenden Rechts weder Begründung, Übertragung, Belastung noch Aufhebung ist. § 877 BGB regelt nicht Änderungen, die die Rechtsinhaberschaft betreffen.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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