Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-02, 15 W 51/14

15 W 51/14Obergericht02.07.2014

Regest

Es ist unzulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 51/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 15 W 51/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0702.15W51.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: § 18 GBO

Leitsätze

Es ist unzulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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