15 W 51/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-02, 15 W 51/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-02, 15 W 51/14
15 W 51/14Obergericht02.07.2014
Regest
Es ist unzulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 51/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 15 W 51/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0702.15W51.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: § 18 GBO
Leitsätze
Es ist unzulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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