Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-26, 4 UF 43/14

4 UF 43/14Obergericht26.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 43/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-26

Aktenzeichen: 4 UF 43/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0626.4UF43.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 19.03.2014 wird zurückgewiesen.

Der Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin vom 29.04.2014 wird zurückgewiesen, soweit dieser ihre eigene Berufung betrifft. Im Übrigen wird ihr unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus T2 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

Der Senat beabsichtigt nach Ablauf einer Stellungnahmefrist von zwei Wochen die Berufungen der Parteien gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

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