12 UF 53/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-24, 12 UF 53/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-24, 12 UF 53/14
12 UF 53/14Obergericht24.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 53/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-24
Aktenzeichen: 12 UF 53/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0624.12UF53.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund (Az. 126 F 5763/13) abgeändert.
Der Antrag der Kindesmutter wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Kindesmutter und der Kindesvater jeweils zur Hälfte. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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