17 U 114/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-23, 17 U 114/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-23, 17 U 114/13
17 U 114/13Obergericht23.06.2014
Regest
Auf Bauregieleistungen, die neben der Vollarchitektur ein Komplettpaket weiterer Leistungen zur Erstellung und Verwaltung eines Hauses beinhaltet, findet die HOAI keine Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 114/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-23
Aktenzeichen: 17 U 114/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0623.17U114.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: § 631 HOAI
Leitsätze
Auf Bauregieleistungen, die neben der Vollarchitektur ein Komplettpaket weiterer Leistungen zur Erstellung und Verwaltung eines Hauses beinhaltet, findet die HOAI keine Anwendung.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 23.05.2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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