7 U 77/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-17, 7 U 77/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-17, 7 U 77/13
7 U 77/13Obergericht17.06.2014
Regest
Übernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges, kann der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers nicht erwarten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 77/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-17
Aktenzeichen: 7 U 77/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0617.7U77.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
Leitsätze
Übernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeuges, kann der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers nicht erwarten.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2013 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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