Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-16, 31 U 5/14

31 U 5/14Obergericht16.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 5/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-16

Aktenzeichen: 31 U 5/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0616.31U5.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 19.12.2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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