Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-16, 16 U 7/13

16 U 7/13Obergericht16.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 16 U 7/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-16

Aktenzeichen: 16 U 7/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0616.16U7.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat – Senat für Baulandsachen

Tenor

Die Berufungen der Beteiligten zu 4) und 5 gegen das am 14. März 2013 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Arnsberg werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beteiligten zu 4. und 5. als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beteiligten zu 4. und 5. können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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