34 U 16/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 34 U 16/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 16/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: 34 U 16/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0612.34U16.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.11.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 2 O 100/11 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.543,28 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 20.000 € nicht.
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