Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-12, 1 VAs 25/14

1 VAs 25/14Obergericht12.06.2014

Regest

Zu den erforderlichen Ermittlungen zur ausländischen Praxis bei Anwendung des Umwandlungsverfahrens in Bezug auf die Strafhöhe bei der Prüfung, ob ein Ersuchen zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe im Ausland gestellt werden soll.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 25/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: 1 VAs 25/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0612.1VAS25.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: EGGVG §§ 23 ff.; ÜberstÜbK Art. 9; EG-VollstrÜbK Art. 8

Leitsätze

Zu den erforderlichen Ermittlungen zur ausländischen Praxis bei Anwendung des Umwandlungsverfahrens in Bezug auf die Strafhöhe bei der Prüfung, ob ein Ersuchen zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe im Ausland gestellt werden soll.

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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