5 U 207/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 5 U 207/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 5 U 207/13
5 U 207/13Obergericht05.06.2014
Regest
Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 207/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: 5 U 207/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0605.5U207.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 891 Abs. 1; GBO " 2 Abs. 2
Leitsätze
Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das am 08.10.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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