Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 5 U 207/13

5 U 207/13Obergericht05.06.2014

Regest

Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 207/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-05

Aktenzeichen: 5 U 207/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0605.5U207.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB § 891 Abs. 1; GBO " 2 Abs. 2

Leitsätze

Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf.

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das am 08.10.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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