1 RVs 48/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 1 RVs 48/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 1 RVs 48/14
1 RVs 48/14Obergericht05.06.2014
Regest
Die Anwendung des § 42 S. 1 StGB ist zwingend, wenn seine Voraussetzungen vorliegen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RVs 48/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: 1 RVs 48/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0605.1RVS48.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StGB § 42; StPO §§ 459a, 354 Abs. 1a
Leitsätze
Die Anwendung des § 42 S. 1 StGB ist zwingend, wenn seine Voraussetzungen vorliegen.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) unterblieben ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.