1 RBs 85/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 1 RBs 85/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-05, 1 RBs 85/14
1 RBs 85/14Obergericht05.06.2014
Regest
Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn das angefochtene Urteil keine Gründe enthält.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 85/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: 1 RBs 85/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0605.1RBS85.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG § 80
Leitsätze
Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn das angefochtene Urteil keine Gründe enthält.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.