Oberlandesgericht Hamm, 2014-06-02, 17 U 28/13

17 U 28/13Obergericht02.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 28/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-02

Aktenzeichen: 17 U 28/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0602.17U28.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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