18 U 39/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-30, 18 U 39/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 39/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-30
Aktenzeichen: 18 U 39/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0530.18U39.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer/V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung nicht für geboten hält und daher beabsichtigt, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO einstimmig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.