Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-27, 4 RBs 95/14

4 RBs 95/14Obergericht27.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 95/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-27

Aktenzeichen: 4 RBs 95/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0527.4RBS95.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Der Betroffenen wird die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Es wird gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 GKG davon abgesehen , der Betroffenen die Kosten der Wiedereinsetzung aufzuerlegen.

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