1 UF 66/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-22, 1 UF 66/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 66/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-22
Aktenzeichen: 1 UF 66/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0522.1UF66.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19.03.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 25.01.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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