Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-22, 15 W 102/13

15 W 102/13Obergericht22.05.2014

Regest

Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 102/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-22

Aktenzeichen: 15 W 102/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0522.15W102.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 1913, 2113 Abs. 1

Leitsätze

Zur Bedeutung einer Testamentsklausel, nach der eine Vorerbin berechtigt sein soll, durch Verfügung von Todes wegen einen anderen Abkömmling als den testamentarisch Benannten zum Nacherben zu berufen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragungsanträge der Beteiligten vom 12.11.2012 an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

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