5 U 190/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-19, 5 U 190/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-05-19, 5 U 190/13
5 U 190/13Obergericht19.05.2014
Regest
Ein Spielturm für Kinder stellt kein Gebäude im Sinne von § 1 Abs. 1 NachbG NRW dar, wenn er den Eintritt eines erwachsenen, normal großen Menschen nicht gestattet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 190/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-19
Aktenzeichen: 5 U 190/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0519.5U190.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: NachbG § 1 Abs. 1
Leitsätze
Ein Spielturm für Kinder stellt kein Gebäude im Sinne von § 1 Abs. 1 NachbG NRW dar, wenn er den Eintritt eines erwachsenen, normal großen Menschen nicht gestattet.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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